Die umstrittene „elektronische Gesundheitskarte“ hat keinen medizinischen Nutzen
Von Dr. Stefan Pollmächer und Dr. Wilfried Deiss
Die Mehrheit der Bevölkerung weiß es noch nicht: Bundesregierung, Industrie und Krankenkassen planen, eine „elektronische Gesundheitskarte“ einzuführen – eine neuartige Patienten-Chipkarte, mit deren Hilfe Gesundheitsdaten von Kassen- und Privatpatienten die Praxen der Ärztinnen und Ärzte verlassen und bundesweit über ein Netzwerk auf Großrechnern gespeichert werden sollen.
Dieses Projekt wird Milliarden kosten – finanziert werden soll es über die Versichertenbeiträge. Bereits ab dem kommenden Jahr soll in Nordrhein-Westfalen mit dem sogenannten „Rollout“ begonnen und die Chipkartenlesegeräte an die Praxen, Krankenhäuser und Apotheken ausgegeben werden.
Eine zentrale Datenspeicherung untergräbt das Arztgeheimnis und damit die Grundlage der ärztlichen Tätigkeit. Politik, Krankenkassen und Industrie werden Kritiker und Skeptiker damit zu beruhigen versuchen, dass alle Daten durch einen „doppelten Schlüssel“ (e-Card des Patienten und der Heilberufsausweis des Arztes) gesichert sind und sie außerdem der Speicherung von Arztberichten gar nicht zustimmen müssen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Behandlungsdaten (an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit war wer bei welchem Arzt? Wann in welcher Apotheke?) und Rezeptdaten werden auf jeden Fall gespeichert – auch ohne Zustimmung.
Und was ist bei Daten schon auf Dauer sicher? Auch Autobahn-Mautdaten werden inzwischen für Fahndungszwecke verwendet. Selbst das Pentagon ist vor fremden Zugriffen nicht sicher. Mittlerweile werden bereits Patienten aufgefordert, für die e-Card ihr Passfoto einzusenden. Man sollte sie darüber aufklären, für welche Technologie sie ihr Foto zur Verfügung stellen und ob sie das wollen.
Die Befürworter des Projektes behaupten, man wolle vor allem die Kommunikation im Gesundheitswesen verbessern. Doch um die Informationsübermittlung zu erleichtern, gibt es inzwischen ausgefeiltere Konzepte, die viel besser, einfacher, preisgünstiger, alltagstauglicher sind und vor allem ohne zentrale Datenspeicherung auskommen.
Ein Gutachten, welches vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde, belegt, dass durch die Einführung der e-Card in den nächsten zehn Jahren nicht mit Einsparungen im Gesundheitswesen zu rechnen ist und dass es keinen medizinischen Nutzen durch diese Technologie gibt. Dieses Gutachten wurde auf einem Rechner mit hohem Sicherheitsprofil abgelegt und nicht veröffentlicht – bis der Chaos Computer Club diesen Rechner hackte und das Gutachten ins Internet stellte.
Wussten Sie zum Beispiel, dass mit der
Einführung der e-Card und der Installation
des Zentralrechners:
• etwa 40 Prozent der Praxisrechner die damit verbundene neue Software nicht mehr bewältigen können und ausgetauscht werden müssen?
• alle Praxen mit ihrer Software 24 Stunden online mit diesem Zentralrechner verbunden sein müssen?
• bei Ausfall des Zentralrechners ein Arbeiten in der Patientenakte nicht möglich ist?
• ein Arbeiten in der Patientenakte nur mit Gegenautorisierung des Patienten möglich ist, das heißt, wenn der Patient persönlich in der Praxis ist?
• alle Zeiten des Patienten in der Praxis und in der Sprechstunde auf dem Zentralrechner festgehalten werden? (Erstellung von Zeitprofilen/Plausibilitätsprofilen – Was ist, wenn der Patient zu einem psychotherapeutischen Gespräch zu spät kommt und Sie Ihr Zeitprofil nicht erfüllen?)
• alle Diagnosen und Konsultationsgründe des Patienten zentral erfasst werden und von Institutionen wie arbeitsmedizinischem Dienst, medizinischem Dienst der Krankenkassen etc. potenziell abgerufen werden können?
Allerdings soll erst in zwei Jahren der sogenannte Online-Betrieb begonnen werden, um die Ärzte, Therapeuten und Apotheker im Vorfeld zunächst offline an die neuen Terminals zu gewöhnen – und davon abhängig zu machen. Solange mit den Terminals offline gearbeitet wird, zeigt sich die Brisanz des Zentralrechners noch nicht.

